chasseur hat geschrieben:Jungs, ich fürchte Ihr verwechselt jetzt wirklich Äpfel mit Birnen.
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.............................................................: Um die erfolgte Verurteilung und um die Spekulationen zu den Details der Beweisführung in diesem Fall geht es überhaupt nicht! Und es spielt an dieser Stelle auch nicht die kleinste Rolle, ob der Besteller Sexshopbesitzer oder Kindergärtner ist. Denn bei der Zollkontrolle und dem Auffinden der Sendung wird auf dem Päckchen wohl kaum "Bestellung illegaler Medikamente zum Weiterverkauf durch Sexshop xyz" gestanden haben. Das wurde erst später ermittelt!
Es geht alleine um das, was passieren kann, wenn der Zoll im Rahmen einer Stichprobenkontrolle eine Sendung im genannten Umfang auffindet!
Wir dürfen nämlich davon ausgehen, dass der zumindest überwiegende Teil der Teilnehmer dieses Forums lediglich an Pillenbestellungen für den eigenen Bedarf interessiert ist und damit nicht etwa als Kleindealer vor der Dorfdisko agiert.
Und es ist darüber hinaus auch offensichtlich, dass diese Pillenbesteller im worst case mit einem standardisierten OWI-Verfahren und dem daraus resultierenden Verwarnungs- oder Bußgeld in bescheidener Höhe noch gut leben können, aber sich bestimmt nicht im Fokus strafrechtlicher Ermittlungen wiederfinden möchten! Auch dann nicht, wenn das Verfahren dann am Ende mangels Beweisen eingestellt oder gar nicht erst eröffnet wird.
Und nur
DESWEGEN habe ich auf den vorgenannten Fall hingewiesen - weil er nämlich ein weiteres Mal zeigt, dass eine Menge von 400 Tabs gerade nicht so gering ist, dass es automatisch bei einem OWI-Verfahren bleibt!
Zum Mitmeisseln:
Es gibt eine nicht geringe Wahrscheinlichkeit dafür, dass bereits bei der anlasslosen Beschlagnahme einer mittleren dreistelligen Pillenmenge durch den Zoll der Besteller das Ziel strafrechtlicher Ermittlungen wird!
chasseur hat geschrieben:Bei rein privater Einfuhr (Verbringung) von 400 Tabletten würde ich ein Bußgeld von € 150,- für durchaus tat- und schuldangemessen halten.
........................................................................................... zweitens schaust Du nur auf das Ende des Verfahrens. Das ist aber zu kurz gedacht! Mich würde ein Bußgeld von 150 Euro nicht großartig interessieren - ich habe in den letzten 15 Jahren ja duch die ordnungswidrige Bestellpraxis längst einen um Größenordnungen höheren Betrag eingespart. Mich interessiert aber, dass dieses Bußgeld nicht den Abschluss eines Strafverfahrens darstellt, in dem mir zwar ein strafbares handeln nicht nachgewiesen werden konnte, ich mich aber den zu dieser Feststellung notwendigen Beweiserhebungsverfahren unterwerfen musste. Zumal ich z.B. bei einer Hausdurchsuchung ganz andere Probleme zu befürchten hätte als das Auffinden ein paar lächerlicher PDE5-Hemmer.
chasseur hat geschrieben:solange ich den Durchsuchungsbeschluss nicht gesehen habe, glaube ich nicht, dass es diese (nur wegen der Tabs) tasäachlich gegeben hat.
Sicherlich können wir den vom Gast hier geschilderten Fall nicht verifizieren - genau deswegen hatte ich ja das Beispiel des Sexshopbesitzers angeführt, bei dem es nachweislich so war, dass alleine der Fund dieser Tablettenzahl bereits als Anfangsverdacht ausreichte und der Besteller eben nicht mehr ins automatisierte OWI-Verfahren gelangte. Andererseits haben wir auch keinen Grund, den Bericht des Gastes pauschal anzuzweifeln, zumal es ja reichlich andere Fälle gibt, bei denen ähnliche Pillenzahlen ebenfalls die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen hat.
chasseur hat geschrieben:Bei bis zu 100 Tabletten wäre auch nach meiner Einschätzung die € 35,- von denen ständig die Rede ist der richtige Maßstab.
..............................- bereits bei einem Zehntel dieser Menge wurden höhere Verwarnungsgelder verhängt. Aber wie schon erwähnt ist das nicht der Knackpunkt.
Wer als Besteller das Risiko minimieren will, im Falle einer Beschlagnahme durch den Zoll in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen zu gelangen, sollte von der Bestellung mittlerer dreistelliger oder gar vierstelliger Tablettenmengen Abstand nehmen oder sich um ein anonymisiertes Dropping kümmern!
Sicher ist das Entdeckungsrisiko bei innerdeutschen oder innereuropäischen Sendungen gering, aber es ist eben nicht Null. Mir wurde auch schon eine solche Sendung beschlagnahmt. Und natürlich spart man ein wenig Geld, wenn man statt der Bestellung von 100 Tabs pro Vierteljahr gleich den Jahresbedarf von 400 oder mehr Tabs auf einen Schlag bestellt. Ob einem diese Ersparnis das Risiko wert ist, muss jeder für sich entscheiden - aber um das zu entscheiden, muss man dieses Risiko eben erstmal zur Kenntnis nehmen!
ciao
Flocki
Unnötige Provokationen gelöscht von Mod.