Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

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Flocki
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#791 Beitrag von Flocki »

Ich vermute mal ganz stark, dass für die letztendliche Verurteilung mehr als nur die 400 Pillchen als Beweismittel zur Verfügung standen. Sonst wäre mein Vertrauen in den Rechtsstaat noch mehr erschüttert als ohnehin schon. :crying: Aber wie bereits geschrieben: Der entscheidende Punkt ist, dass es am Anfang die Beschlagnahme der 400 Tabs waren, die den Zoll die strafrechtlichen Ermittlungen hat einleiten lassen. Es sollte sich also niemand zu sicher sein, dass er bei dieser Menge quasi "automatisch" nur mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld davon kommt! Ob dieses Risiko von dem Preisvorteil kompensiert wird, den man gegenüber mehreren kleineren Bestellungen verbuchen kann, muss jeder für sich beurteilen.

ciao
Flocki

chasseur
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#792 Beitrag von chasseur »

Jungs, ich fürchte Ihr verwechselt jetzt wirklich Äpfel mit Birnen.

Der Münchener Fall betraf einen Sexshopbesitzer, der die Medis verkaufen wollte. Mithin per se eindeutig gewerblich gehandelt hat.Mithin Verstoß gegen §72 AMG(gewerbliche Einfuhr ohne Erlaubnis und Unbedenklichkeitszertifikat gem.§72a AMG).
Strafbar gem §96Ziff.18c AMG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe.

Wenn nicht gewerblich, dann regelmäßig bloßes (einfaches) Verbringen gem.§73 Abs.1AMG.
Der Verstoß gegen dieses Verbringungsverbot wird geregelt in §97Abs.2 Ziff.8 AMG.Diese Vorschrift sagt dass ein solches Tun eine Ornungswidrigkeit darstellt.
Da dort kein Rahmen für die Höhe eines Bußgeldes ausgewiesen wird, greift das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OwiG).

Danach kann bei schwereren Ordnungswidrigkeiten ein Bußgeld von mindestens 5 Euro und höchstens 1000 Euro verhängt werden.

In leichteren Fällen ist ein Verwarnungsgeld in Höhe zwischen 5 bis 55 Euro zu verhängen oder bei ganz leichten Verstößen auch nur eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld auszusprechen.

Bei rein privater Einfuhr (Verbringung) von 400 Tabletten würde ich ein Bußgeld von € 150,- für durchaus tat- und schuldangemessen halten.

Bei bis zu 100 Tabletten wäre auch nach meiner Einschätzung die € 35,- von denen ständig die Rede ist der richtige Maßstab.

Beste Grüße
Euer
Chasseur

P.S: und solange ich den Durchsuchungsbeschluss nicht gesehen habe, glaube ich nicht, dass es diese (nur wegen der Tabs) tasäachlich gegeben hat.
Jäger aber kein Schürzenjäger

tomtom
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#793 Beitrag von tomtom »

chasseur hat geschrieben: P.S: und solange ich den Durchsuchungsbeschluss nicht gesehen habe, glaube ich nicht, dass es diese (nur wegen der Tabs) tasäachlich gegeben hat.
Ich habe "meinen" Durchsuchungsbeschluss noch, 2008 ausgestellt durch das Amtsgericht Frankfurt. In dem Beschluss heißt es unter

"Gründe
Der Beschuldigte ist verdächtig, nicht zugelassene Arzneimittel (Wirkstoff ...) einzuführen und damit Handel zu treiben. Er erhielt wiederholt entsprechende Sendungen aus Indien.
Nach den bisherigen Ermittlungen ist zu vermuten, dass die Durchsuchung zur Auffindung folgender Beweismittel führen wird: nicht zugelassene Arzneimittel, Unterlagen (auch elektronisch) über Bestellungen und Bezahlungen der Medikamente
".

Ich denke, es gibt viele gleichlautende Durchsuchungsbeschlüsse - nur wegen Tabs.

Im Übrigen stimme ich dir in der Bewertung zu: Im Münchner Fall war wohl eindeutig (?) ein Handeln mit den Tabs gegeben. Dann reichen auch 20 oder 50 Tabs für eine strafrechtliche Verurteilung. Ansonsten handelt es sich aber nur um Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld in hinnehmbarer Höhe geahndet werden.

Flocki
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#794 Beitrag von Flocki »

chasseur hat geschrieben:Jungs, ich fürchte Ihr verwechselt jetzt wirklich Äpfel mit Birnen.
....................................................................................

.............................................................: Um die erfolgte Verurteilung und um die Spekulationen zu den Details der Beweisführung in diesem Fall geht es überhaupt nicht! Und es spielt an dieser Stelle auch nicht die kleinste Rolle, ob der Besteller Sexshopbesitzer oder Kindergärtner ist. Denn bei der Zollkontrolle und dem Auffinden der Sendung wird auf dem Päckchen wohl kaum "Bestellung illegaler Medikamente zum Weiterverkauf durch Sexshop xyz" gestanden haben. Das wurde erst später ermittelt!

Es geht alleine um das, was passieren kann, wenn der Zoll im Rahmen einer Stichprobenkontrolle eine Sendung im genannten Umfang auffindet!

Wir dürfen nämlich davon ausgehen, dass der zumindest überwiegende Teil der Teilnehmer dieses Forums lediglich an Pillenbestellungen für den eigenen Bedarf interessiert ist und damit nicht etwa als Kleindealer vor der Dorfdisko agiert.

Und es ist darüber hinaus auch offensichtlich, dass diese Pillenbesteller im worst case mit einem standardisierten OWI-Verfahren und dem daraus resultierenden Verwarnungs- oder Bußgeld in bescheidener Höhe noch gut leben können, aber sich bestimmt nicht im Fokus strafrechtlicher Ermittlungen wiederfinden möchten! Auch dann nicht, wenn das Verfahren dann am Ende mangels Beweisen eingestellt oder gar nicht erst eröffnet wird.

Und nur DESWEGEN habe ich auf den vorgenannten Fall hingewiesen - weil er nämlich ein weiteres Mal zeigt, dass eine Menge von 400 Tabs gerade nicht so gering ist, dass es automatisch bei einem OWI-Verfahren bleibt!

Zum Mitmeisseln: Es gibt eine nicht geringe Wahrscheinlichkeit dafür, dass bereits bei der anlasslosen Beschlagnahme einer mittleren dreistelligen Pillenmenge durch den Zoll der Besteller das Ziel strafrechtlicher Ermittlungen wird!
chasseur hat geschrieben:Bei rein privater Einfuhr (Verbringung) von 400 Tabletten würde ich ein Bußgeld von € 150,- für durchaus tat- und schuldangemessen halten.
........................................................................................... zweitens schaust Du nur auf das Ende des Verfahrens. Das ist aber zu kurz gedacht! Mich würde ein Bußgeld von 150 Euro nicht großartig interessieren - ich habe in den letzten 15 Jahren ja duch die ordnungswidrige Bestellpraxis längst einen um Größenordnungen höheren Betrag eingespart. Mich interessiert aber, dass dieses Bußgeld nicht den Abschluss eines Strafverfahrens darstellt, in dem mir zwar ein strafbares handeln nicht nachgewiesen werden konnte, ich mich aber den zu dieser Feststellung notwendigen Beweiserhebungsverfahren unterwerfen musste. Zumal ich z.B. bei einer Hausdurchsuchung ganz andere Probleme zu befürchten hätte als das Auffinden ein paar lächerlicher PDE5-Hemmer.
chasseur hat geschrieben:solange ich den Durchsuchungsbeschluss nicht gesehen habe, glaube ich nicht, dass es diese (nur wegen der Tabs) tasäachlich gegeben hat.
Sicherlich können wir den vom Gast hier geschilderten Fall nicht verifizieren - genau deswegen hatte ich ja das Beispiel des Sexshopbesitzers angeführt, bei dem es nachweislich so war, dass alleine der Fund dieser Tablettenzahl bereits als Anfangsverdacht ausreichte und der Besteller eben nicht mehr ins automatisierte OWI-Verfahren gelangte. Andererseits haben wir auch keinen Grund, den Bericht des Gastes pauschal anzuzweifeln, zumal es ja reichlich andere Fälle gibt, bei denen ähnliche Pillenzahlen ebenfalls die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen hat.
chasseur hat geschrieben:Bei bis zu 100 Tabletten wäre auch nach meiner Einschätzung die € 35,- von denen ständig die Rede ist der richtige Maßstab.
..............................- bereits bei einem Zehntel dieser Menge wurden höhere Verwarnungsgelder verhängt. Aber wie schon erwähnt ist das nicht der Knackpunkt.

Wer als Besteller das Risiko minimieren will, im Falle einer Beschlagnahme durch den Zoll in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen zu gelangen, sollte von der Bestellung mittlerer dreistelliger oder gar vierstelliger Tablettenmengen Abstand nehmen oder sich um ein anonymisiertes Dropping kümmern!

Sicher ist das Entdeckungsrisiko bei innerdeutschen oder innereuropäischen Sendungen gering, aber es ist eben nicht Null. Mir wurde auch schon eine solche Sendung beschlagnahmt. Und natürlich spart man ein wenig Geld, wenn man statt der Bestellung von 100 Tabs pro Vierteljahr gleich den Jahresbedarf von 400 oder mehr Tabs auf einen Schlag bestellt. Ob einem diese Ersparnis das Risiko wert ist, muss jeder für sich entscheiden - aber um das zu entscheiden, muss man dieses Risiko eben erstmal zur Kenntnis nehmen!

ciao
Flocki

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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#795 Beitrag von NeverMind »

Jim Beam hat geschrieben:Hallo one man show....... Ich hatte glaube ich geschrieben, dass DHL bekannt gegeben hat, dass dein Paket zugestellt worden ist. Allerdings dem RP in Darmstadt, was ja ziemlich fies ist.
Was dich als Wiederholungstäter erwartet weiß ich nicht. Aber die Lieferung von 50 Silden wird wieder mit einem Ordnungsgeld belegt. Wird nicht allzu hoch sein.
Das wollen wir doch hoffen......
Jim Beam hat geschrieben:Du glaubst, dass du überwacht wirst? Kann ich dir nicht sagen. Vielleicht war es nur ein einmaliger Zufallsfund. NUR KEINE PANIK!!!! Wegen ein paar Silden wirst Du persönlich bestimmt nicht überwacht. Da hätten die Grünen ganz schön viel zu tun. :D
Grüne/Blaue etc. haben nichts damit zu tun, bei der Ordnungsbehörde in Darmstadt ist er jedenfalls aktenkundig.
Jim Beam hat geschrieben:Und informiere uns bitte weiter.
Das hoffe ich auch, denn nur so werden wir erfahren, was im Wiederholungsfall geschieht.
Carpe diem!

"Wenn Du merkst, dass Du ein totes Pferd reitest, steig ab!" (Sprichwort der Dakota-Indianer)

walker
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#796 Beitrag von walker »

One_Man_Show hat geschrieben:Walker (und Co.), würdest du mir von einer weiteren Bestellung bei einem Shop, der nur innerhalb Deutschlands liefert abraten?
Shop, der nur innerhalb Deutschlands liefert, ist sogar am sichersten weil außerhalb Zollkontrolle FFM oä.

Sollte deine DE DE Sendung von p888 tatsächlich "abgefangen" worden sein so wäre dies der erste uns bekannte Fall überhaupt.

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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#797 Beitrag von Flocki »

walker hat geschrieben:Sollte deine DE DE Sendung von p888 tatsächlich "abgefangen" worden sein so wäre dies der erste uns bekannte Fall überhaupt.
Nein, erinnere Dich mal an die Sutrapills-Geschichte! Da gab es jede Menge abgefangener DE->DE Sendungen, teils mit staatsanwaltlicher Vorladung, um als Zeuge im Zuge der Ermittlungen gegen den Shop vernommen zu werden.

Der Unterschied zwischen EU->DE und DE->DE liegt im wesentlichen darin, dass im ersten Fall der Zoll und im zweiten Fall die Staatsanwaltschaft "zugreift". Das Risiko ist aber in beiden Fällen verschwindend gering.

ciao
Flocki

walker
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#798 Beitrag von walker »

walker hat geschrieben:Sollte deine DE DE Sendung von p888 tatsächlich "abgefangen" worden sein so wäre dies der erste uns bekannte Fall überhaupt.
Mit der erste uns bekannte Fall überhaupt meinte ich den Abfang einer DE DE Sendung während dem Postweg.

Sutrapills-Geschichte (siehe Thread dort) ist insofern eine Besonderheit als damals Sendungen aus DE versendet wurden aus der Postaufgabestelle einer Kleinstadt und dort wegen der Menge der Sendungen jemand misstrauisch wurde und Meldung machte.

Abfang passierte dann direkt an der Postaufgabestelle - und nicht während dem Postweg.

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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen/Zoll/Post Generika find

#799 Beitrag von Flocki »

walker hat geschrieben:Abfang passierte dann direkt an der Postaufgabestelle - und nicht während dem Postweg.
Naja, man mag jetzt darüber diskutieren, ob eine auf der Postaufgabestelle abgefangene Sendung nicht genauso auf "dem Postweg" abgefangen wurde, als wenn der Abgriff in einem Verteilzentrum oder sonst wo erfolgt. Für den Empfänger ist das aber in jedem Fall komplett egal.

Dass die Staatsmacht ihre schmierigen Fingerchen an die Sendung bekommt, ist jedenfalls für DE->DE und EU->DE sehr unwahrscheinlich, aber eben nicht unmöglich und für beide Fälle auch schon dokumentiert.

ciao
Flocki

arakiri
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Re: SEP = stoperectionproblems.in - Sepa BTC Paypal / aus N

#800 Beitrag von arakiri »

arakiri hat geschrieben:Von der Bestellung bis zur Lieferung waren es 4 Werktage. Top!
Leider fehlt ein Blister. Habe sie jetzt mal angeschrieben... Mal gucken wie schnell die für Ersatz sorgen.
Der Ersatz Blister ist nun heute eingetroffen. Hatte mich schon gewundert dass es länger dauert...

Komischerweise war ein Schreiben vom niederländischen Zoll drin der besagte, dass der Brief überprüft wurde, ohne Unregelmäßigkeiten zu finden.

Ich muss zugeben, dass ich grad etwas perplex bin.

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